Rechtsprechung
RG, 09.11.1936 - 3 D 619/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Müssen im Fall des § 410 RAbgO. die Angaben der Berichtigungserklärung zahlenmäßig so vollständig sein, daß das Finanzamt danach ohne weiteres die hinterzogenen Steuern berechnen kann?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 70, 350
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.11.1952 - 3 StR 398/52
Rechtsmittel
Ergänzend wird auf die grundlegenden Entscheidungen des Reichsgerichts hingewiesen (RGSt 59, 118; 70, 350),von denen abzuweichen der Sachverhalt keinen Anlass gibt. - BGH, 05.09.1974 - 4 StR 369/74
Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerdelikten - Ziel des Instituts der …
Die Straffreiheit wird aber nicht dadurch ausgeschlossen, daß auf Grund der berichtigten Angaben allein eine Steuerfestsetzung noch nicht möglich ist, wenn das Finanzamt das Fehlende ohne besondere Schwierigkeit ergänzen kann (RGSt 70, 350).